Es gibt mal wieder eine Neuerung zum Thema Dienstrad.

JobRad schreibt zur neuen Regelung:
“Knapp ein Jahr nach Einführung der 0,5 %-Regel fördern die obersten Finanzbehörden der Länder Leasing-Diensträder im Fall einer Gehaltsumwandlung steuerlich noch stärker: Für alle seit dem 1. Januar 2019 erstmals überlassenen Diensträder viertelt sich ab dem 1. Januar 2020 die Bemessungsgrundlage, nach der die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils bei privater Nutzung berechnet wird. Die neue 0,25 %-Regel gilt nicht rückwirkend für die Dienstradversteuerung im Kalenderjahr 2019 (hier bleibt es bei der 0,5 % Regel).”

Den kompletten Artikel findet Ihr hier: https://www.jobrad.org/aktuelles/2020/025prozent-erlass.html

Wollt auch Ihr Euch ein Dienstfahrrad zulegen, sprecht uns an oder schreibt eine E-Mail, wir erstellen Euch gern ein individuelles Angebot für Euer Wunschrad!